1. Abschluss eines Reisevertrages für Radreisen
Mit einer Reiseanmeldung für eine von der Firma „die Nah-Erholung“ angebotenen Fahrradreise kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Firma „die Nah-Erholung“ zustande. Innerhalb von 14 Tagen bestätigt die Firma „die Nah-Erholung“ schriftlich die Reiseanmeldung. Grundlage für den Umfang der Leistungen für die Reise sind die versandten und/oder auf der Homepage veröffentlichten Reiseinhalte. Weitergehende Leistungen müssen schriftlich festgehalten werden.
2. Zahlungen
Der vereinbarte Reisepreis wird üblicherweise in Anzahlung und Restzahlung aufgesplittet. Anzahlung und Restzahlung werden jeweils individuell vereinbart. Üblich ist eine Anzahlung in Höhe von ca. 25 % des Reisepreises, fällig ca. 8 Wochen vor Reisebeginn. Die Restzahlung ist üblicherweise 14 Tage vor Reisebeginn fällig.
3. Leistungen
Die in der Reisebeschreibung aufgeführten Leistungen sind Grundlage des Reisevertrages. Notwendige Änderungen durch den Veranstalter sind möglich, dürfen aber den ursprünglichen Inhalt des Reisevertrages nicht erheblich verändern. Sie müssen für den Reisenden zumutbar sein. Änderungen, die zu einer Erhöhung des vereinbarten Reisepreises führen, sind nur möglich, wenn die ursprünglich vorgesehenen Beherbergungsbetriebe die notwendigen Zimmerkontingente nicht zur Verfügung stellen können und deshalb auf eine höherpreisige Übernachtungskaterorie ausgewichen werden muss. Die so entstehenden Zusatzkosten sind durch den Veranstalter zu dokumentieren. Im Falle einer erheblichen Änderung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten Der Reisende hat dieses unverzüglich nach der Bekanntmachung dem Veranstalter mitzuteilen.
4. Reiserücktritt
Ein Rücktritt von der gebuchten Reise ist jederzeit möglich.
Folgende Stornokosten entstehen dem Reisenden.
bis 6 Wochen (42 Tage) vor Reiseantritt: 10 % des Reisepreises
bis 2 Wochen (14 Tage) vor Reiseantritt: 30 % des Reisepreises
bis 1 Woche (7 Tage) vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises
ab 3 Tage vor Reiseantritt und bei Nichtantritt: 90 % des Reisepreises
Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen. Der Reisende und der Dritte haften dem Veranstalter gesamtschuldnerisch den Reisepreis.
Ein Reiseabbruch durch den Reisenden infolge Unfall oder Krankheit berechtigt den Reisenden nicht, den Reisepreis zurück zu fordern. Der Veranstalter ist in diesem Fall bemüht, für nicht durch den Reisenden in Anspruch genommene Leistungen bei den Vertragspartnern eine Gutschrift zu erhalten. Die erhaltene Gutschrift ist dem Reisenden zu erstatten.
In Fällen der üblicherweise mit dem Begriff „höhere Gewalt“ umschriebenen Sachverhalte steht den Vertragspartnern eine Kündigung des Reisevertrages zu.
5. Reisemängel
Reisemängel sind bei Feststellung dem Reiseleiter unverzüglich anzuzeigen. Der Reisende kann Abhilfe der Mängel verlangen. Unterlässt der Reisende die zeitnahe Mängelanzeige, bleiben Minderungen des Reisepreises ausgeschlossen.
6. Haftung
Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.
die Nah-Erholung
Jörg Bretschneider
Hauptstraße 15, 04703 Leisnig
Mobil: 0162 4307561
e-mail: teambike-leipzig@web.de
