1. Abschluss eines Vertrages

Eine Tour/Veranstaltung (Reise) kann persönlich, telefonisch oder schriftlich gebucht werden. Mit einer Anmeldung auf Grundlage der entsprechenden Informationsmaterialien (Internetseite, Prospekte etc.) bietet ein Kunde Team-Aktiv-Events den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt durch Annahme in Form der Buchungsbestätigung an den Kunden zustande. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung  vom Inhalt der Anmeldung ab, liegt ein neues Angebot des Veranstalters vor. An dieses Angebot ist Team-Aktiv-Events für den Zeitraum von zehn Tagen gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde und Team-Aktiv-Events innerhalb dieser Frist die Annahme erklären. Der Anmeldende haftet für seine Vertragsverpflichtungen ebenso wie für die von ihm mit angemeldeten Teilnehmer. Nach einer verbindlichen Buchung ist die Reduzierung der Teilnehmerzahl um max. 10% der ursprünglich angemeldeten Personenzahl möglich.

2. Bezahlung

Generell ist die Bezahlung der Tour/Veranstaltung (Reise) per Überweisung, Barzahlung und/oder per Rechnungslegung möglich. Abgerechnet per Barzahlung wird am Tag der Tour/Veranstaltung (Reise) zu Beginn der Leistungserbringung. Eine entsprechende Rechnung wird entweder im Voraus oder am Tag der Tour/Veranstaltung (Reise) übergeben. Je nach individueller Buchungsbestätigung können Abweichungen bzgl. der Bezahlung vereinbart worden sein. Bspw. kann der Kunde – nach Erhalt der Buchungsbestätigung – zur Vorleistung aufgefordert werden. In dem Fall überweist der Kunde bitte die darauf ausgewiesene Anzahlung. Die geleistete Vorleistung wird auf den Gesamtpreis angerechnet und beträgt regulär 25 Prozent des Gesamtpreises. Die Restzahlung wird entweder in Bar am jeweiligen Tag der Tour/Veranstaltung (Reise) übergeben oder per Rechnungslegung bitte 14 Tage vor Reiseantritt oder spätestens 14 Tage nach der Tour/Veranstaltung (Reise) ohne nochmalige Zahlungsaufforderung überwiesen.

3. Leistungsverpflichtungen von Team-Aktiv-Events

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung bzw. der entsprechenden Angebotsunterbreitung von Team-Aktiv-Events (welche vom Kunden durch eine Bestätigung angenommen wurde). Änderungen oder Abweichungen – nach Vertragsabschluss – von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die von Team-Aktiv-Events nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich zu informieren. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser Rücktritt angeboten.

4. Mietsachen/Mietzeit

Alle Mietsachen werden in ordentlichem und verkehrssicherem Zustand übergeben und sind vom Kunden mit Sorgfalt zu behandeln. Für entstandene Schäden (insb. Unfälle, Vandalismus, Diebstahl) während der Mietzeit ist allein der Kunde haftbar. Verschwiegene Schäden werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Alle Mietsachen des Veranstalters sind nicht diebstahlversichert. Die Nutzung erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko des Vertragspartners. Bei Unfällen oder Pannen ist Team-Aktiv-Events umgehend zu informieren. Bei Anmietung der Mietsachen ist der Personalausweis des Vertragspartners zu hinterlegen. Mietzeit und Mietpreis werden im Vertrag (bzw. der Buchungsbestätigung) festgehalten. Verzögert sich die Rückgabe über die im Vertrag festgelegte Dauer hinaus, kann der Veranstalter den Mietpreis entsprechend nachberechnen. Veranschlagt werden bei einer Verzögerung der Rückgabe:

von bis zu 1 Stunde 30 % des Mietpreises
von bis zu 2 Stunden 60 % des Mietpreises
mehr als drei Stunden 100 % des Mietpreises 

Eine vorzeitige Rückgabe der Mietsache bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr. Der Gefahrenübergang tritt mit der Unterzeichnung des Mietvertrages ein.

5. Reiserücktritt und Umbuchung durch den Kunden

Eine Umbuchung wegen unzumutbar schlechten Wetterverhältnissen (Dauerregen, Sturm, Temperaturen unter 10 Grad)  ist bis 24 Stunden vor Tourbeginn kostenfrei möglich. Generell kann der Kunde jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung. Gerne bietet Team-Aktiv-Events eine kostenlose Umbuchung an. Team-Aktiv-Events kann als Ersatz für Aufwendungen und Reisevorkehrungen eine Entschädigung verlangen, die sich entsprechend nachstehender Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisiert:

Bis 60 Tage vor Reiseantritt = keine Kosten
60 Tage bis 15 Tage vor Reisebeginn = 40 Prozent
14 Tage bis 1 Tage vor Reisebeginn = 75 Prozent
24 Stunden vorher bis Nichtantritt der Reise = 100 Prozent

Stornogebühren anderer im Angebot enthaltener Leistungsträger (Hotels, Catering, Bus u. ä.) können von dieser Gliederung abweichen. In diesem Fall gelten für den Kunden die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Leistungsträger.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Leistungen in Folge vorzeitiger Beendigung der Tour/Veranstaltung oder aus sonstigen dringenden Gründen nicht in Anspruch, bemüht sich Team-Aktiv-Events um Erstattung der ersparten Aufwendungen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um unerhebliche Aufwendungen handelt.

7. Rücktritt und Kündigung durch Team-Aktiv-Events

Nicht vorhersehbare außergewöhnliche Umstände, welche die planmäßige Durchführung der Tour/Veranstaltung (Reise) erschweren, gefährden oder beeinträchtigen (wie z.B. defekte Mietsachen, Sturm, Hochwasser oder Krankheit des entsprechenden Mitarbeiters) können zur Inanspruchnahme des Rücktrittsrechts von Team-Aktiv-Events führen. Nach Beginn der Tour/Veranstaltung (Reise) kann Team-Aktiv-Events den Vertrag kündigen, wenn der Kunde die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Mahnung nachhaltig stört oder wenn sich der Kunde in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Wird aus diesem Grunde gekündigt, behält Team-Aktiv-Events den Anspruch auf den Gesamtpreis – ersparte Aufwendungen werden aber aufgerechnet. Der entsprechende Mitarbeiter kann die Rechte von Team-Aktiv-Events jederzeit wahrnehmen. Eventuell entstehende Mehrkosten sind durch den Kunden zu tragen.

8. Haftung von Team-Aktiv-Events

Team-Aktiv-Events haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für gewissenhafte Erbringung der vereinbarten Leistungen. Ebenso haftet Team-Aktiv-Events für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen. Wird im Rahmen einer Tour/Veranstaltung (Reise) eine Beförderungsleistung Dritter erbracht, stellt dies eine Fremdleistung dar für die Team-Aktiv-Events nicht haftet. Die Teilnahme an unseren Angeboten, die mit besonderen Risiken verbunden sind, erfolgt auf eigene Gefahr. Team-Aktiv-Events haftet insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ausübung und Beteiligung an sportlichen Aktivitäten ist mit einem erhöhten Risiko verbunden und muss durch den Kunden selbst verantwortet werden. Die Sicherheit der Sportgeräte sollte vor Inanspruchnahme überprüft werden. Der Kunde ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Straßenverkehrsordnung und der Binnenschifffahrtsordnung sowie für alle Schäden, die er sich und anderen zufügt verantwortlich. Der Kunde darf Alkohol nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Drogen weder vor noch während der Tour/Veranstaltung (Reise) zu sich nehmen.

9. Beschädigung und Verlust

Die Ausrüstungsgegenstände von Team-Aktiv-Events unterliegen einer ständigen Kontrolle, um einen möglichst reibungslosen Ablauf der Tour/Veranstaltung (Reise) zu ermöglichen. Beschädigte oder verloren gegangene Ausrüstungsgegenstände werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Folgende Kosten für die entsprechenden Gegenstände können dem Kunden in Rechnung gestellt werden:

     Ovales Werbe-Frontschild Bike   120,- EUR      Getränke-/Kühlbox 90,- EUR
     Werbe-Aufkleber Frontschild   60,- EUR      Boots-Paddel 50,- EUR
     Beschädigte Reifen   100,- EUR      Transportfass 40,- EUR
     GPS-Gerät 250,- EUR      Schwimmweste 40,- EUR

10. Bildrechte

Team-Aktiv-Events behält sich das Recht vor, Fotos von den Touren/Veranstaltungen zu machen und die Fotos für Werbezwecke zu nutzen. Der Kunde erwirbt keinerlei Rechte an dem Bildmaterial.

11. Gestaltung der Werbung

Team-Aktiv-Events stellt dem Kunden rechtzeitig alle zur Gestaltung der Werbung notwendigen Daten zur Verfügung. Die Layouts zur Gestaltung der Werbeflächen werden vom Kunden bis spätestens vier Wochen vor Nutzung geliefert. Die Lieferung erfolgt dabei auf Gefahr des Kunden. Team-Aktiv-Events übernimmt die Produktion und Anbringung der Werbefolien, Werbeträger etc. gemäß den Vorgaben des Kunden auf dessen Kosten. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche, insbesondere wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Werbung.

12. Datenschutz

Datenschutzinformationen finden Sie auf unserer Webseite www.team-aktiv-events.de/datenschutz. Erfolgt gegenüber Team-Aktiv-Events eine Anzeige, die einen Verstoß gegen bestehende umwelt- oder verkehrsrechtliche Verordnungen beinhaltet -und ist dieser Verstoß durch Reiseteilnehmer bzw. Mieter geschuldet, so behält sich der Reiseveranstalter das Recht vor, gespeicherte Adressdaten an die entsprechenden Behörden zur Klärung der Anzeige weiterzugeben.

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

14. Gerichtsstand

Der Kunde kann Team-Aktiv-Events an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von Team-Aktiv-Events gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz maßgeblich.

15. Schlussbestimmung

Der Kunde erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung / Buchungsbestätigung an Team-Aktiv-Events an.